FAQ
Es besteht ein Unterschied zwischen einem einmalig gekauften Produkt und einem Werk, welches zur Vervielfältigung gedacht ist. So kauft man ein physisches Produkt, wie etwa eine Kristallvase nur einmal. Will man mehrere Vasen erwerben, so entsteht ein neuer Auftrag.
Bei einem kreativen Werk (z. B. einem Logo) sieht es anders aus. Dieses kann beliebig oft in verschiedenen Kontexten genutzt werden. Der Nutzer möchte mit dieser Reproduktion Geld verdienen oder einen geldwerten Vorteil erwirken.
Aus diesem Grund hat das Gesetz die Einräumung von Nutzungsrechten (Recht auf Vervielfältigung) seitens des Urhebers vorgesehen. Dies ist auch zum Vorteil des Auftraggebers, da der Anspruch der Nutzung beiden Parteien Rechtssicherheit gewährt.
Es gibt zwei Nutzungsarten, die exklusive und einfache Nutzung.
Mit der exklusiven Nutzung erwirbt der Käufer die alleinige Nutzung des Werkes, wohingegen die einfache Nutzung vom Urheber beliebig oft an Dritte verkauft werden kann.
Die weiteren Nutzungsfaktoren sind die räumliche (weltweit, international, europaweit oder regional), zeitliche (1 Jahr – unbegrenzt) und inhaltliche (Regelung der Anzahl und Menge der Medien) Nutzung.
Die Gretchenfrage. Die Kosten für einen Website-Relaunch hängen von einigen Faktoren ab: genereller Umfang der Anforderungen, Besonderheit der Anforderungen (z. B. umfängliche Barrierefreiheit mit speziellen Vorlesefunktionen oder etwa eine Sprach-Version der Seite in Chinesisch), Umfang und Vielfalt der Module, Komplexität der Webstruktur u. v. m.
Kosten fangen bei etwa 5.000 EUR an für einfache Seiten und können bei komplexen Seiten in den oberen 6-stelligen Bereich gehen.